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14. Mai. 2012  |  Presseaussendung [mehr]

VBBI: VfGH-Präsident Dr. Holzingers Anregungen zu direkter Demokratie sind auch schon für das Bildungsvolksbegehren richtungsweisend

07. Mai. 2012  |  VBBI-News [mehr]

Empfehlungen zum tertiären Sektor

07. Mai. 2012  |  VBBI-News [mehr]

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Aufstehen und Hingehen - Volksbegehren Bildungsinitiative Videoaufruf

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Ich unterstütze das Volksbegehren Bildungsinitiative, weil ...
in Ö sehr viel Reformbedarf diesbezüglich besteht
Sirit Kostron

Aufstehen und Hingehen

Wer kann unterschreiben?

Alle österreichischen StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die bis 10. Nov. 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen das Volksbegehren unterschreiben.

Wann kann ich unterschreiben?

Die Eintragswoche für das Volksbegehren Bildungsinitiative findet von 3. bis 10. November 2011 statt.

Wo kann ich unterschreiben?

Unterschreiben können Sie am Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes, bzw. in Wien bei jedem Magistratischen Bezirksamt (Info zu den Öffnungszeiten). Mithilfe einer Stimmkarte (Info-Download) kann die Unterschrift auch in einer anderen Gemeinde geleistet werden. Lichtbildausweis nicht vergessen!

Unterschreiben mit Stimmkarte

Eine Stimmkarte können Sie schriftlich ab dem Tag der Verlautbarung des Volksbegehrens bis spätestens zum 4. Tag vor dem letzten Eintragungstag oder mündlich bis zum 2. Tag vor dem letzten Eintragungstag, 12.00 Uhr, bei Ihrer Gemeinde beantragen.
(Details dazu auf der Website des BMI)

Weitere Informationen

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unsere Online-FAQs.
Sie können sich auch gerne per E-Mail (office(at)vbbi.at) oder über unsere telefonische Info-Hotline unter 0800 204 400 (Mo–Fr 10–13 Uhr) mit uns in Verbindung setzen.