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11. Jun. 2012  |  Presseaussendung [mehr]

Umgang mit VBBI ist Nagelprobe für das Parlament

11. Jun. 2012  |  Presseaussendung [mehr]

KindergartenpädagogInnen fordern einheitliche Standards für ganz Österreich

24. Mai. 2012  |  Event [mehr]

Bildungs-Freitag, 1. Juni 2012, Kulturzentrum Perchtoldsdorf

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Aufstehen und Hingehen - Volksbegehren Bildungsinitiative Videoaufruf

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Ich unterstütze das Volksbegehren Bildungsinitiative, weil ...
...ich finde, dass sich etwas bewegen soll!! Als Mutter einer 17-jährigen Tochter weiß ich WIRKLICH, dass etwas passieren MUSS! Dies ist endlich ein guter Schritt in die richtige Richtung! Gratuliere dazu und hoffe auf Erfolg!!!
Waltraud Brosz

Volksbegehren Bildungsinitiative - Das Procedere

Die Aktivitäten der ersten Wochen

Vorbereitung und Vernetzung

  • Mit der Pressekonferenz am 5. November 2010 hat Dr. Androsch gemeinsam mit weiteren Befürwortern bzw. einer Befürworterin die Vorbereitungen zum "Volksbegehren Bildungsinitiative" (VBBI) gestartet und alle aufgerufen, dabei mitzumachen. Allen, denen die Zukunft unserer Jugend und damit die Zukunft Österreichs ein ernsthaftes Anliegen ist, sind eingeladen mitzuhelfen und mitzuarbeiten.
  • Die darauf folgenden Wochen brachten eine beachtliche Zahl an Reaktionen und Anfragen, die - allesamt gesammelt und bearbeitet - als wichtige Beiträge für die weitere Vorgangsweise dienten.
  • Anfang 2011 kamen interessierte Organisationen und ExpertInnen bei einem ersten Vernetzungstreffen im Wiener Museumsquartier zusammen, um in moderierter Gruppenarbeit die inhaltlichen Grundlagen des Volksbegehren zu erarbeiten.

Inhaltliche Vorbereitung der Einreichung

Formulierung ausarbeiten

  • Auf Basis dieses ersten Vernetzungstreffen wurde ein spezielles Redaktionsteam mit der Aufgabe betraut, die Formulierung des Volksbegehren Bildungsinitiative "Österreich darf nicht sitzen bleiben" zu erarbeiten.
  • In diesen Prozess flossen weitere 160 Beiträge mit Ideen, Anliegen, Wünschen und Anregungen ein, die bis 23. Jänner online via Webformular gesammelt wurden.
  • Am 2. Februar 2011 erfolgte Vorstellung und Diskussion des Antragstext beim zweiten Vernetzungstreffen, tags darauf wurden die 12 Forderungen des Volksbegehrens im Rahmen einer vielbeachteten Pressekonferenz öffentlich präsentiert.
  • Der nächste Schritt bestand darin, das Formular für die Unterstützungserklärungen vorzubereiten, von denen mindestens 8.032 Stück zu sammeln und dem Einleitungsantrag beim Bundesministerium beizulegen sind.

Der Einreichungsantrag

Unterstützungserklärungen sammeln

  • Neben den 12 Forderungen des Volksbegehrens wurde auch eine Kurzformulierung erstellt, die auf dem offiziellen Unterstützungserklärungs-Formular zu finden ist.
  • Von 28. Februar bis 1. Juli 2011 lag dieses Unterstützungserklärungsformular österreichweit in 2400 Gemeindeämtern bzw. Magistratischen Bezirksämtern auf.
  • Mit den 51.817 gesammelten Unterstützungserklärungen wurde am 11. Juli der Volksbegehrensantrag beim Innenministerium offiziell eingebracht. Als Termin für die für 8-tägige Eintragungszeit wurde vom Ministerium der Zeitraum 3. bis 10. November 2011 festgelegt.

Das Volksbegehren

Eintragungszeit: 3. bis 10. November 2011

  • Während dieser 8-tägigen Eintragungsfrist sind alle stimmberechtigten Österreicherinnen und Österreicher aufgerufen, an den entsprechenden Gemeindeämtern das Volksbegehren zu unterschreiben.
  • Alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und und am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben, können das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.
  • Damit eine parlamentarische Behandlung der Bildungsinitiative zustande kommt, sind 100.000 gültige Eintragungen erforderlich. Dabei werden die bereits vorgelegten rd. 52.000 Unterstützungserklärungen angerechnet.

Wir halten Sie auf dem Laufenden

  • Auf unserer Website geben wir laufend die aktuellen Neuigkeiten bekannt. Falls Sie es nicht bereits getan haben, laden wir Sie auch ein, sich auf unserer Website als Unterstützer bzw. Unterstützerin anzumelden. So bekommen Sie die wichtigsten aktuellen Informationen auch per E-Mail zugesendet.

Registrierung als UnterstützerIn auf unserer Website gilt NICHT als Unterschrift

Ihre Registrierung auf unserer Website ist KEINE amtlich gültige Unterstützung des Volksbegehrens.

Offizielle Gültigkeit besitzt NUR die eigenhändige Unterschrift bei Ihrer Wahlbehörde innerhalb der achttägigen Eintragungsfrist des Volksbegehrens (Der Termin wird vom Bundesministerium für Inneres festgelegt und bei Bekanntgabe umgehend veröffentlicht).

Volksbegehrengesetz

Die Durchführung eines Volksbegehrens wird durch das Volksbegehrengesetz 1973 geregelt. Auf unsere Website finden Sie weitere Infos zum gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf.