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14. Mai. 2012  |   [mehr]

VBBI: VfGH-Präsident Dr. Holzingers Anregungen zu direkter Demokratie sind auch schon für das Bildungsvolksbegehren richtungsweisend

07. Mai. 2012  |   [mehr]

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07. Mai. 2012  |   [mehr]

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Ich unterstütze das Volksbegehren Bildungsinitiative, weil ...
Als pensionierte Lehrerin, die ihre besten Unterrichtsjahre 1970/80 erleben durfte beobachte ich mit Entsetzen wie sich immer mehr falsch verstandene Leistungsgedanken, die zu Ungleichheit und Ausgrenzung führen, breitmachen und vielen Kindern jede ...
Vobl. Evelyne Fradl

Häufig gestellte Fragen zum Volksbegehren

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zum Thema Volksbegehren. Bei Bedarf werden die FAQs ergänzt.

Wann findet das „Volksbegehren Bildungsinitiative“ statt?

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Wann kann ich das Volksbegehren unterschreiben?

Die Eintragungswoche für das "Volksbegehren Bildungsinitiative"  findet zwischen Donnerstag,  3. November und  Donnerstag, 10. November 2011 statt.

Wo und wie kann ich das "Volksbegehren Bildungsinitiative" unterschreiben?

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Wo kann ich das Volksbegehren unterstützen?

Jede/r Stimmberechtigte/r kann das Volksbegehren in jenem Gemeindeamt/Magistratischen Bezirksamt unterschreiben, in dem er/sie in der Wählerevidenz eingetragen ist, also wo er/sie seinen/ihren Hauptwohnsitz hat. Mithilfe einer Stimmkarte, kann die Stimme auch in einer anderen Gemeinde abgegeben werden.

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Wie kann ich für das Volksbegehren unterschreiben?

Als Stimmberechtigte(r) können Sie Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:
Sie begeben sich im Laufe der Eintragungswoche (3.-10. November 2011) während der festgesetzten Eintragungszeiten in das für Sie zuständige Eintragungslokal (Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben). Dort geben Sie vor der Eintragungsbehörde Ihren Namen und Ihre Adresse an und weisen Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel), nach.
Nach entsprechender Aufforderung durch eine/n Mitarbeiter/in der Eintragungsbehörde tragen Sie bitte in eine für jedes Volksbegehren eigens aufgelegte, mit fortlaufenden Nummern versehene Liste folgendes ein:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Unterschrift

Die Eintragungszeiten für ein Volksbegehren werden von den Gemeinden, wie bei jedem Volksbegehren, neu festgelegt. Sie sind österreichweit nicht einheitlich. Jedenfalls sind die Eintragungslokale zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Freitag         8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Samstag und Sonntag        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr *)
an zwei Werktagen zusätzlich         bis 20.00 Uhr


*) Dieser Zeitraum kann in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern auf jeweils zwei Stunden verkürzt werden

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Ich habe schon am Gemeindeamt/beim Notar die Unterstützungserklärung für das „Volksbegehren Bildungsinitiative“ unterschrieben. Muss ich das Volksbegehren in der Eintragungswoche noch einmal unterschreiben?

Nein. Die abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits zum Gesamtergebnis.

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Was muss ich mitbringen um das Volksbegehren zu unterschreiben?

Einen amtlichen Lichtbildausweis.

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Ich halte mich in der Eintragungswoche nicht in meiner Hauptsitzwohngemeinde auf. Kann ich trotzdem unterschreiben?

Ja, Sie können mit einer Stimmkarte in jedem Eintragungslokal in Österreich unterschreiben. Die Stimmkarte können Sie schriftlich oder mündlich bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde beantragen.

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Wie kann ich eine Stimmkarte beantragen?

Eine Stimmkarte können Sie schriftlich ab dem Tag der Verlautbarung des Volksbegehrens bis spätestens zum 4. Tag vor dem letzten Eintragungstag oder mündlich bis zum 2. Tag vor dem letzten Eintragungstag, 12.00 Uhr, bei Ihrer Gemeinde beantragen. Ebenfalls bis zum 2. Tag vor dem letzten Eintragungstag kann eine Stimmkarte schriftlich beantragt werden, wenn eine persönliche Übergabe an einen Bevollmächtigten des Antragstellers erfolgen kann. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden keine Stimmkarten ausgestellt.

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Ich bin bettlägerig und kann deshalb in der Eintragungswoche nicht im Eintragungslokal meiner Gemeinde erscheinen. Kann ich das Volksbegehren dennoch unterstützen?

Ja, bettlägerige oder kranke Personen können auf ihren Wunsch von einer mobilen Eintragungsbehörde besucht werden. Den Besuch einer mobilen Eintragungsbehörde können Sie schriftlich oder mündlich bei Ihrer Gemeinde anfordern. Um Ihre Unterschrift vor der mobilen Eintragungsbehörde leisten zu können, benötigen Sie darüber hinaus eine Stimmkarte, die Sie schriftlich bis spätestens zum 4. Tag vor dem letzten Eintragungstag oder mündlich bis zum 2. Tag vor dem letzten Eintragungstag, 12.00 Uhr, bei Ihrer Gemeinde beantragen können. Ebenfalls bis zum 2. Tag vor dem letzten Eintragungstag kann eine Stimmkarte schriftlich beantragt werden, wenn eine persönliche Übergabe an einen Bevollmächtigten des Antragstellers erfolgen kann.

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Ich befinde mich während der Eintragungswoche für das Volksbegehren im Krankenhaus. Kann ich unterschreiben?

Ja, dazu müssen Sie bei der Gemeinde, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet, eine Stimmkarte beantragen. Anschließend beantragen Sie bei der Gemeinde, in der sich das Krankenhaus befindet, eine mobile Eintragungsbehörde, vor der Sie im Krankenhaus das Volksbegehren unterfertigen können.

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Ich lebe in einem Seniorenheim, kann ich das Volksbegehren Bildungsinitiative unterstützen?

Ja, Sie können Ihre Unterschrift vor einer mobilen Eintragungsbehörde leisten. Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht im Seniorenheim haben, müssen Sie bei der Gemeinde, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet, zusätzlich eine Stimmkarte beantragen.

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Kann ich auch per E-Mail am Volksbegehren teilnehmen?

Nein, Ihre Unterstützung für das Volksbegehren können Sie nur durch ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Gemeindeamt/Magistratischen Bezirksamt bekunden.

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Ich würde das Bildungsvolksbegehren gerne unterstützen, habe aber Angst, dass das negative Folgen für meine Berufslaufbahn hat. Können Sie garantieren, dass meine Unterschrift für das Volksbegehren nicht gegen mich verwendet wird?

Beamte unterliegen der Amtsverschwiegenheit und dürfen grundsätzlich keine Details über Personen, die ein Volksbegehren unterstützen, öffentlich machen oder an Dritte weitergeben. Eine Verletzung des Amtsgeheimnisses ist nach § 310 Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen.

Wer kann das "Volksbegehren Bildungsinitiative" unterschreiben?

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Wer ist für das Volksbegehren stimmberechtigt?

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (10. November 2011) das 16. Lebensjahr vollendet hat und in einer Gemeinde des österreichischen Bundesgebiets, seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.

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Ich halte mich während der Eintragungswoche im Ausland auf. Kann ich unterschreiben?

Nein, Sie können das Volksbegehren nur in einem Eintragungslokal im Inland unterschreiben.

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Ich bin Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates und habe meinen Hauptwohnsitz in Österreich. Kann ich unterschreiben?

Nein, nur österreichische Staatsbürger können das Volksbegehren unterschreiben.

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Ich bin ÖsterreicherIn, halte mich aber ständig im Ausland auf. Kann ich das "Volksbegehren Bildungsinitiative" unterschreiben?

Leider nein. Das Bildungsvolksbegehren kann nur von österreichischen Staatsbürgern unterschrieben werden, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Zum "Volksbegehren Bildungsinitiative"…

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An wen richtet sich das Volksbegehren?

Das Volkbegehren richtet sich an alle, denen die Zukunft der Bildung in Österreich ein Anliegen ist. Unterschreiben kann jede und jeder, die/der am 10. November 2011 das 16. Lebensjahr vollendet hat.

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Wer steht hinter dem Volksbegehren?

Hinter dem Volksbegehren steht eine Gruppe von Menschen, die sich für tiefgreifende Reformen im Österreichischen Bildungssystem engagiert. Initiiert wurde das "Volksbegehren Bildungsinitiative" von Hannes Androsch, inzwischen steht ein ganzes Team hinter dem Volksbegehren. Von SchülerInnen und  StudentInnen, über Eltern, PädagogInnen und WissenschafterInnen bis hin zu VertreterInnen aus Politik und Wirtschaft arbeiten unterschiedlichste Menschen im Rahmen des "Volksbegehren Bildungsinitiative" zusammen für eine umfassende Bildungsreform.

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Welche Organisationen unterstützen das „Volksbegehren Bildungsinitiative“?

Unter www.nichtsitzenbleiben.at/unterstuetzen/unterstuetzende-organisationen/ findet sich die komplette Liste der unterstützenden Organisationen sowie eine Auflistung der SponsorInnen und PartnerInnen.

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Ist das „Volksbegehren Bildungsinitiative“ einer Partei zuzuordnen?

Nein. Das "Volksbegehren Bildungsinitiative" ist ein überparteilicher Zusammenschluss. Unter den UnterstützerInnen finden sich VertreterInnen verschiedener österreichischer Parteien.

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Wie kann ich das „Volksbegehren Bildungsinitiative“ neben meiner Unterschrift noch unterstützen?

Erzählen Sie FreundInnen und Verwandten davon, diskutieren Sie mit unter www.bildungsdeck.at und bereichern Sie das Volksbegehren mit ihren Vorstellungen und Ideen für die Zukunft der Bildung! Weiters können Sie sich als Unterstützerin/Unterstützer auf unserer Homepage (www.nichtsitzenbleiben.at) registrieren - Sie erhalten dann via Newsletter aktuelle Informationen - und uns auf Facebook und bei anderen Social Media-Aktivitäten unterstützen.

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Was passiert nach dem Volksbegehren?

Wird das Volksbegehren von zumindest 100.000 Menschen durch ihre Unterschrift unterstützt, wird es dem Nationalrat vorgelegt, welcher sich dann mit den Anliegen des Volksbegehrens befassen muss. Wann der Nationalrat sich mit dem Volksbegehren befassen muss, ist jedoch nicht im Gesetz geregelt. Je mehr Menschen allerdings das Volksbegehren unterschreiben, desto größer ist der Druck auf die Politik, endlich Reformen in die Wege zu leiten. Österreich darf nicht sitzen bleiben!